Rechtsprechung
BGH, 16.01.1951 - 4 StR 58/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mildernde Umstände aufgrund eines Totschlags nach Zornesreizung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 18.09.1950 - 4 Ks 1/50
- LG Lüneburg, 18.09.1950 - IV-37/50
- BGH, 16.01.1951 - 4 StR 58/50
Papierfundstellen
- NJW 1951, 204
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52
Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht …
Dieses ist aber, wie in, der Rechtsprechung feststeht, nach der äusseren Tatseite schon dann gegeben, wenn das Opfer arglos und wehrlos dem unvermuteten Angriff des Täters ausgesetzt wird (u.a. OGHSt. 1, 87; 3, 73; BGHSt 2, 60; 2, 251 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]; BGH vom 16.1.1951 - 4 StR 58/50 -, NJW 1951, 204; vom 22.5.1951 - 1 StR 191/51 -, JR 1951, 687).Der Fall gibt schliesslich noch Veranlassung zu dem Hinweis, dass eine besondere Verwerflichkeit der Tat auch kein allgemeines ungeschriebenes Mordmerkmal ist; der Bundesgerichtshof hat schon früher so entschieden (4 StR 58/50 vom 16.1.1951, NJW 1951, 204; ebenso OGHSt 1, 74; 1, 81, 89).
- LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65
Paul Wenneker
3/57, BGHSt 11/139; Urt. v. 16.1.51, 4 StR 58/50 LM Nr. 4 zu § 211; Urt. v. 30.9.52, 1 StR 296/52, BGHSt 3/183 = LM Nr. 16 zu § 211 mit etwas einschränkender Anmerkung von Jagusch) die Ansicht, dass es sich bei Mord und Totschlag um selbständige Tatbestände handelt und dass allein die Erfüllung der Mordqualifikation nach § 211 Abs. 2 StGB die Tat zum Mord mache, ohne dass es noch auf eine besondere Verwerflichkeit ankomme. - BGH, 29.09.1955 - 4 StR 325/55
Rechtsmittel
Zudem ist es nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter diese Gesichtspunkte berücksichtigt hat (BGH 4 StR 58/50 v. 16. Januar 1951.).
- BGH, 13.03.1952 - 5 StR 274/52
Rechtsmittel
(So u.a. BGH in3 StR 1/50 vom 5.12.50; 4 StR 58/50 vom 16.1.51; 1 StR 675/51 vom 21.12.51 1 StR 675/51 vom 21.12.51). - BGH, 13.12.1951 - 4 StR 629/51
Rechtsmittel
Zutreffend ist er vom Schwurgericht daher des Mordes an dem Polizeiwachtmeister M. und eines Mordversuchs an dem Polizeiwachtmeister Ru. für schuldig befunden worden; denn wenn eines der Merkmale des § 211 StGB nach dem äusseren und inneren Tatbestand vorliegt, darf von der Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nicht deshalb abgesehen werden, weil die Tat unter Berücksichtigung ihrer gesamten Umstände und der Persönlichkeit des Täters nicht als besonders verwerflich erscheine (BGH Urteil vom 16. Januar 1951 - 4 StR 58/50). - BGH, 11.10.1951 - 3 StR 661/51
Rechtsmittel
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatim Urteil vom 16. Januar 1951 - 4 StR 58/50 - (NJW 1951, 204) ausgeführt, wenn eines der die vorsätzliche Tötung als Mord charakterisierenden Merkmale nach dem äusseren und inneren Tatbestand vorliege, so habe der Richter wegen Mordes zu verurteilen und sei nicht befugt, von der Anwendung des § 211 StGB deshalb abzusehen, weil ihm die Tat mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten als nicht hinreichend, verwerflich erscheine. - BGH, 18.09.1951 - 1 StR 401/51
Rechtsmittel
Gesetz - § 211 StGB - aufgeführten Merkmalen (BGH vom 16. Januar 1951 - 4 StR 58/50, NJW 1951, 204).
Rechtsprechung
BGH, 19.12.1950 - 4 StR 14/50 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Unterstützung einer in betrügerischer Absicht verübten Brandstiftung als Verletzung der Treuepflicht des Versicherungsnehmers
Papierfundstellen
- NJW 1951, 204
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr …
Jedoch setzt auch diese Tatbeteiligung voraus, daß der Angeklagte die Tat entweder durch ein bestimmtes positives Tun fördert oder es trotz bestehender Erfolgsabwendungspflicht unterläßt, den Ablauf der Tat zu verhindern, zu erschweren, abzuschwächen oder für den Täter riskanter zu machen (BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1951, 144). - BGH, 20.04.1988 - 2 StR 88/88
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Prämie
Sie stellt das Inbrandsetzen der versicherten Sache nicht allein unter dem Gesichtspunkt einer Vorbereitung zum Betrug unter Strafe, sondern soll - unabhängig von der konkreten Gefahr einer Schädigung im Sinne von § 263 StGB - der Entstehung eines allgemeinen sozialen Schadens durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Feuerversicherung vorbeugen (vgl. RGSt 67, 108, 109; BGH NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400; 25, 261 f). - BGH, 15.01.1974 - 5 StR 602/73
Versicherungsbetrug - Absicht - Angeblicher Diebstahlschaden - Feuer- oder …
Zweck der Vorschrift, soweit sie die Inbrandsetzung einer gegen Feuersgefahr versicherten Sache betrifft, ist die Verhütung des allgemeinen sozialen Schadens, dessen Entstehung droht, wenn die Feuerversicherung ungerechtfertigt in Anspruch genommen wird (so RGSt 67, 108, 109; BGH in NJW 1951, 204; BGHSt 11, 398, 400). - BGH, 21.04.1953 - 2 StR 793/52
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (4 StR 14/50 vom 19. Dezember 1950 in NJW 1951, 204 und 2 StR 283/52 vom 6. März 1953). - BGH, 06.03.1953 - 2 StR 783/52
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Bundesgerichtshof beigetreten ist(Urteil vom 19. Dezember 1950 - 4 StR 14/50 - NJW 51, 204), treffen Brandversicherungsbetrug und der zur Erlangung der Versicherungssumme begangene Betrug zum Nachteil der Versicherungsgesellschaft in Tatmehrheit zusammen.